|
Sollten Sie Interesse an einer Mitwirkung, aktiv oder passiv, bei uns haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Ortsverband und vereinbaren ein persönliches Gespräch. Ihr direkter Ansprechpartner ist der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit.
Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie im Bereich Kontakt.
In das THW kann aufgenommen werden, wer:
- das 17. Lebensjahr vollendet hat,
- noch nicht 60 Jahre alt ist,
- die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
- seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- für den Dienst im THW zur Verfügung steht,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden ist,
- sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Nach der Aufnahme erfolgt die Ausbildung in den Grundlagen der Arbeit des THW. Diese Basisausbildung I vermittelt in etwa 80 Stunden die wesentlichen Geräte sowie die sichere Umgangsweise und schließt mit einer Prüfung ab. Im Anschluss daran erfolgt die Aufteilung der Helfer in die Einheiten.
Jugendliche haben die Möglichkeit ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr in der Jugendgruppe aktiv zu werden. Hier wird der Nachwuchs spielerisch an die Tätigkeiten in einer Hilfeleistungsorganisation herangeführt.
|