Schutzausstattung

Einsatzkräfte des THW werden für Ihre Einsätze mit Schutzausstattung ausgerüstet.

Die Art der Schutzausstattung variiert je nach Lage und der zu erwartenden Gefahr.

Jeder Helfer erhält eine persönliche Schutzausstattung welche aus dem Einsatzanzug (MFA), Schutzhelm, Schutzhandschuhen und einem Paar Sicherheitsschuhe besteht.

Die Fachgruppe Ölschaden verfügt über zusätzlich Schutzausstattung um sich vor den speziellen Gefahren bei Ölschadenslagen schützen zu können.

Multifunktionseinsatzanzug (MFA)

Der Multifunktionseinsatzanzug bietet grundlegenden Schutz für die allgemeinen Aufgaben im THW, insbesondere Schutz vor mechanischen Gefahren.

Die einzelnen Bestandteile (T-Shirt kurzarm, T-Shirt langarm, Fleecejacke) ermöglichen eine individuelle Anpassung an verschiedene Wetterlagen.

Die spezielle GoreTex® Membrane in Jacke und nnenhose sorgen, bei sorgfältiger Pflege, für eine gute Belüftung unter dem Anzug und bieten Schutz vor Spritzwasser.

Ungeeignet ist der Multifunktionsanzug für Arbeiten mit Trennschleifer und Schweiß- oder Brennschneidsatz. Auch im Einflussbereich thermischer Strahlung ist eine erweiterte Schutzausstattung erforderlich.

Im Bereich des fließenden Verkehrs ist grundsätzlich eine Verkehrswarnweste zu tragen, da die Reflektionsflächen am Einsatzanzug nicht den Ansprüchen für das Arbeiten im Verkehrsraum genügen.

Der MFA bietet er keine Schutz im Gefahrstoff- und Öleinsatz. Insbesondere im Öleinsatz ist die Gefahr der elektrostatischen Aufladung durch die Materialien der Oberbekleidung (T-Shirts und Fleece-Jacke) zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist der Multifunktionseinsatzanzug komplett zu tragen. Die Trageformen sind durch die Bekleidungsrichtlinie des THW (BeklRiLi) festgelegt. Trageerleichterungen können nur durch die direkte Führungskraft anhand der Einsatzsituation und Wetterbedingungen ausgesprochen werden.

Einsatzstiefel

Die Einsatzstiefel HAIX® bieten einen guten Schutz für die allgemeinen Arbeiten im THW.

Bei sorgfältiger Pflege garantiert der Hersteller eine Wasser- und Benzinbeständigkeit von 45min.

Die Klimamembran sorgt in Kombination mit den Funktionssocken für einen geregelten Feuchtigkeitshaushalt im Schuh.

Außerdem wirken die Funktionssocken etwaigen Abschürfungen durch das hohe Profil des Stiefels entgegen.

Schutzhelm

Der Schutzhelm THW entspricht der gültigen Feuerwehrnorm für Technische Hilfeleistungen. Mit speziellen Ausnahmen bei Arbeiten am Wasser ist er grundsätzlich geschlossen zu tragen. 

Mögliche Ergänzungsausstattung sind Helmvisier, Schutzbrille, Nackenschutz, Ohrschützer und Helmlampe. Die Haltbarkeit beträgt laut Hersteller-Vorgabe für den Dräger Helm 15 Jahre, er ist jedoch bei mechanischem Schlag umgehend zu tauschen.

Absturzsicherung

Für Arbeiten unter Absturzgefahr z.B. in Höhen (ab 1m), an Abgründen und zur Erkunden bei unklaren Verhältnissen steht die persönliche Schutzausstattung Absturz zur Verfügung. Sie besteht aus 

dem Auffanggurt, der Fangleine mit Steigschutzläufer und Bandfalldämpfer sowie der Reepschnur. 

Ergänzt wird diese Austattung durch die Sicherungsausstattung und Rettungsausstattung, sowie das RollGliss®-Gerät.

Rettungsweste

Die Rettungsweste dient der Absicherung bei Arbeiten am und auf dem Wasser. Die Automatik-Westen vom Typ Secumar® 275-THW ist mit einer Auftriebskraft von 275N so ausgelegt, dass sie Helfer im MFA ohnmachtsicher mit dem Kopf über Wasser hält.

Sie besteht aus

  • Auftriebskörper,
  • Auslöse-Automatik,
  • Mundventil,
  • Seenotleuchte und
  • Signalpfeife.

Die Weste ist funktionsbereit, wenn die Auslöseautomatik "dreimal Grün" zeigt:

  • Salztablette eingelegt,
  • Handauslösung gesichert und
  • Gaskartusche handfest eingeschraubt.

Die Rettungsweste ist vor der Benutzung auf ihre Funktion zu prüfen. Nach Benutzung ist die Weste zu trocken und wieder einsatzbereit zu machen. Die Rettungsweste ist darüber hinaus alle zwei Jahre gemäß den Vorgaben der BGU durch einen autorisierten Fachmann zu prüfen.

Wathose

Die Wathose dient für Arbeiten im Wasser oder im Uferraum. Bei Arbeiten in der Wathose ist der Helfer grundsätzlich mittels Leinensicherung uferseitig zu sichern. 

Hierzu ist neben der PSA-Absturz auch auch die klassische Leinensicherung mittels Haltebund zulässig.

Arbeiten in Wathosen sind ausschließlich bis zu einer Wassertiefe von 1,10m zulässig. Bei Wassertiefen unter 0,50m kann auf die Leinensicherung verzichtet werden und stattdessen mit einer Rettungsweste gearbeitet werden.

Chemikalienschutzanzug

Im Ölschadensfall kommt dem Körperschutz eine besondere Rolle zu. Als Schutzanzug dient der Chemikalienschutzanzug Typ Tyvek-C oder Prochem IIIS. Die Anzüge sind flüssigkeits- und partikeldicht, bieten jedoch nur bedingten mechanischen Schutz.

Die Schutzausstattung muss der Norm CE Kategorie 3 Typ 3-6 entsprechen (Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren) das bedeutet im Einzelnen:

  • Schutz gegen Belastungen durch Flüssigkeiten insbesondere Ölprodukte, aber auch Lösemittel,Säuren und Laugen,
  • Schutz gegen Stäube und pulverförmige Gefahrstoffe,
  • Biologische Gefährdungen,
  • Schutz gegen Witterungsbelastungen (Kälte, Wärme, etc.) sowie
  • Materialflexibilität auch bei niedrigen Temperaturen.

Bei den Anzügen handelt es sich um Einmalanzüge, die über der normalen Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden. Ihre leichte Art ermöglicht das Tragen während einer gesamten Arbeitsschicht (2 Stunden). Es gilt jedoch, dass ihre Haltbarkeit begrenzt ist und nicht für Dauerbeanspruchung ausgelegt ist. 

Das An- und Ablegen bedarf immer einer zweiten Person. Insbesondere beim Ablegen ist auf die Kontaminationsgefahr zu achten.

Atemschutz

Der Atemschutz ist ein unabdingbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes im Öleinsatz. Jeder eingesetzte Helfer im mittel- und unmittelbaren Gefahrenbereich muss Atemschutz tragen, 

da flüchtige Bestandteile aus dem Öl freigesetzt werden.

Beim Atemschutz wird zwischen umluftabhängigen (Filtergeräte) und umluftunabhängigen Geräten (Isoliergeräte) unterschieden. Der Einsatz von Filtergeräten ist für den Helfer meist weniger anstrengend und ermöglicht somit eine längere Arbeitszeit.

Voraussetzung für den Einsatz von Filtergeräten ist eine Mindestsauerstoffkonzentration von 17Vol% (bei Kohlenmonoxid Filter von 19Vol%).

Als Filtergeräte können Halbmasken oder Vollmasken Verwendung finden. Bei den Filtern unterscheidet man zwischen Partikelfiltern, Gasfiltern und Kombinationsfiltern.

Handschuhe

Aufgrund der hohen Kontaminationsgefahr kommt dem Handschutz eine besonders große Rolle zu. Die Wahl des richtigen Handschuhs in Kombination mit einem Drei-Punkt-Hautschutz-Programm 

(Vorbeugen, Reinigen, Pflegen) sorgt für effektiven Schutz der Hände.

Die Ansprüche an Handschuhe für den Öleinsatz sind hoch. Neben einer langen Tragezeit soll der Handschuh auch resistent gegen Lösemittel sein. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Durchbruchszeit gerade für aggressive Stoffe sehr gering ist (Toluol 6~20Min).

Handschuhe der Kategorie 3 (Schutz gegen irreversible Schäden oder tödliche Gefahren) bieten einen ausreichenden Schutz im Öleinsatz. Problematisch ist jedoch das schlechte Oberflächengefühl bei der Verwendung, so dass sensibles Arbeiten kaum möglich ist.

Ergänzt man die Handschuhe mit einem geeigneten Hautschutzplan, kann einer Kontamination und damit schwerwiegenden körperlichen Schäden vorgebeugt werden. Der Hautschutzplan sieht neben den Handschuhen und einer gründlichen Handreinigung die Verwendung von fettfreien Hautcremes vor, die eine zusätzliche Schutzschicht bildet. Die Hautreinigung erfolgt je nach Grad der Verschmutzung durch handelsübliche Seifen bei leichter Verschmutzung und die Zugabe von Reibmitteln oder Lösemitteln bei stärkerer Verschmutzung.